Haftpflichtversicherung Gewerbe

Haftpflichtversicherung Gewerbe

Haftpflichtversicherung Gewerbe

Condor bietet auch mittelständischen Unternehmen individuelle Versicherungslösungen und umfassenden Versicherungsschutz an, um sie vor ihren vielfältigen Haftungsrisiken zu schützen.

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Ein Betrieb unterliegt vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet er in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich. Um das Betriebs- und ggf. das Privatvermögen der Inhaber vor solchen existenzbedrohenden Risiken zu schützen, bieten wir verschiedene Betriebs- und Berufshaftpflichtprodukte an.

Condor bietet mittelständischen Unternehmen individuelle Versicherungslösungen und umfassenden Versicherungsschutz an, um sie vor ihren vielfältigen Haftungsrisiken zu schützen:

Betriebshaftpflicht für beispielsweise

  • Handwerksbetriebe
  • Handelsbetriebe
  • Bauunternehmen/Bauhandwerksbetriebe
  • Gastronomiebetriebe
  • Beherbergungsbetriebe

sowie damit in Verbindung eine Umweltanlagenversicherung.

 

Auszug aus den Highlights

  • Beauftragung fremder Unternehmen
  • Bearbeitungs- und Leitungsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Auslandsschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen
  • Mangelnebenkosten
  • Abwasserschäden
  • Schlüsselrisiko
  • Internet-Haftpflicht
  • Erweiterte Produkthaftung
  • AKB-Zusatzdeckung für Hub- und Gabelstapler (optional)
Bauherren-Haftflichtversicherung

Bauherren-Haftflichtversicherung

(im Rahmen der BauschutzPolice)

Ein Bauherr hat viele Rechte, aber auch Pflichten. So ist er grundsätzlich dafür verantwortlich, die Baustelle zu sichern. Wer seinen Bauunternehmer oder Architekten mit den erforderlichen Maßnahmen beauftragt, kann bei unerwarteten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden trotzdem mit unvorhersehbaren Haftpflichtansprüchen konfrontiert werden.

Der Schutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, die aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) entstehen. Beispielsweise, wenn eine Person in einen ungesicherten Bauschacht fällt, ein geparktes Auto durch umstürzendes Baumaterial zerstört wird oder es bei der Baumaßnahme zu einer Beschädigung des Nachbargebäudes kommt.

Dabei wird zunächst geprüft, ob (und in welcher Höhe) eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Darauf folgt die Regulierung des Schadens bzw. die Abwehr von unbegründeten Schadensersatzansprüchen (passive Rechtschutzfunktion).

Ein Auszug aus unserer täglichen Regulierungspraxis soll die Notwendigkeit dieser Versicherung verdeutlichen:

  • Ein Bagger durchtrennt bei Grabearbeiten ein Glasfaserkabel und legt dadurch das Telefonnetz lahm.
  • Eine undichte Gasleitung sorgt für die Evakuierung eines neuen Betriebsgebäudes.

 

Auszug aus den Highlights

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr wegen Schäden durch die Baustelle, bei Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Einreißarbeiten sowie Grabungsarbeiten
  • Klärung von Haftpflichtfragen und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversichert: Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück, Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle/Zufahrt, Überwachungspflicht für die Baustelle, Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker
  • Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Absicherung gegen die Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Internethaftpflicht
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenversicherung für ökologische Schäden auf fremden Grundstücken
Betriebs-Haftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime

Betriebs-Haftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime

Risikogerechte Kalkulation für kleine und mittlere Betreiber

Die Zahl der Alten- und Pflegeheime und damit der Pflegeplätze wächst kontinuierlich.
Grund genug, den Absicherungsbedarf dieser Einrichtungen mit einem neuen Produkt zu begleiten.

Die Condor Allgemeine Versicherungs-AG als Risikoträger bietet ab sofort die Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Berechnungsgrundlage nach Umsatzerlösen an. Die Kalkulation ist risikogerecht und nicht durch erhöhte Schadenquoten, resultierend aus Teilungsabkommen mit den Sozialversicherungsträgern, beeinflusst.

Die Vorteile

  • Passgenauer Versicherungsschutz abgestimmt auf die Bedürfnisse von Alten- und Pflegeheimen
  • Tarifierung nach Umsatzerlösen berücksichtigt schwankende Heimauslastung
  • Planungssicherheit durch Meldung der Umsatzerlöse des Vorjahres
  • Keine Bindung an Teilungsabkommen und damit keine Belastung der Schadenquote aufgrund haftungsrechtlich unverschuldeter Personenschäden

Unsere Leistungen

Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht beträgt 5.000.000 Euro oder 7.500.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden (2-fach maximiert je Versicherungsjahr).

  • Therapietiere (außer Reittieren) inkl. Haftpflicht als Tierhüter
  • Ambulanter Pflegedienst in Verbindung mit einem Alten-/Pflegeheim im Rahmen des Vertrages mitversicherbar
  • Schlüsselrisiko Ersatzleistung 30.000 Euro / 2-fach, SB 250 Euro
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen Ersatzleistung 100.000 Euro / 2-fach
  • Eingebrachte Sachen der Betreuten / Heimbewohner Ersatzleistung 2.000 Euro/Tag, 20.000 Euro/Jahr
  • Erweiterter Strafrechtsschutz Ersatzleistung 100.000 Euro / 2-fach ohne SB
  • Ersatzansprüche wegen Diskriminierung (AGG-Deckung)
  • Ersatzleistung 250.000 Euro / 2-fach, SB 1.000 Euro
  • Umweltschadensversicherung inkl. Zusatzbaustein 1

Privatrisiken

  • Privathaftpflicht der Firmenleitung inkl. Haftpflicht als Halter / Hüter von Hunden
  • Eigene Versicherungssumme analog Betriebshaftpflicht

Privathaftpflicht der Betreuten / Heimbewohner (optional)

  • Pauschal im Rahmen der Betriebshaftpflicht ohne namentliche Nennung
  • Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit im Rahmen der Ersatzleistung ("Deliktsunfähigkeitsklausel")
  • Eigene Versicherungssumme analog Betriebshaftpflicht
Betriebs-Haftpflichtversicherung

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Ein Betrieb unterliegt vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet er in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich. Um das Betriebs- und ggf. das Privatvermögen der Inhaber vor solchen existenzbedrohenden Risiken zu schützen, bieten wir verschiedene Betriebs- und Berufshaftpflichtprodukte an.

Condor bietet mittelständischen Unternehmen individuelle Versicherungslösungen und umfassenden Versicherungsschutz an, um sie vor ihren vielfältigen Haftungsrisiken zu schützen:

Betriebshaftpflicht für beispielsweise

  • Handwerksbetriebe
  • Handelsbetriebe
  • Bauunternehmen/Bauhandwerksbetriebe
  • Gastronomiebetriebe
  • Beherbergungsbetriebe

sowie damit in Verbindung eine Umweltanlagenversicherung.

 

Auszug aus den Highlights

  • Beauftragung fremder Unternehmen
  • Bearbeitungs- und Leitungsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Auslandsschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen
  • Mangelnebenkosten
  • Abwasserschäden
  • Schlüsselrisiko
  • Internet-Haftpflicht
  • Erweiterte Produkthaftung
  • AKB-Zusatzdeckung für Hub- und Gabelstapler (optional)
Bauherren-Haftflichtversicherung

Bauherren-Haftflichtversicherung

(im Rahmen der BauschutzPolice)

Ein Bauherr hat viele Rechte, aber auch Pflichten. So ist er grundsätzlich dafür verantwortlich, die Baustelle zu sichern. Wer seinen Bauunternehmer oder Architekten mit den erforderlichen Maßnahmen beauftragt, kann bei unerwarteten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden trotzdem mit unvorhersehbaren Haftpflichtansprüchen konfrontiert werden.

Der Schutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, die aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) entstehen. Beispielsweise, wenn eine Person in einen ungesicherten Bauschacht fällt, ein geparktes Auto durch umstürzendes Baumaterial zerstört wird oder es bei der Baumaßnahme zu einer Beschädigung des Nachbargebäudes kommt.

Dabei wird zunächst geprüft, ob (und in welcher Höhe) eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Darauf folgt die Regulierung des Schadens bzw. die Abwehr von unbegründeten Schadensersatzansprüchen (passive Rechtschutzfunktion).

Ein Auszug aus unserer täglichen Regulierungspraxis soll die Notwendigkeit dieser Versicherung verdeutlichen:

  • Ein Bagger durchtrennt bei Grabearbeiten ein Glasfaserkabel und legt dadurch das Telefonnetz lahm.
  • Eine undichte Gasleitung sorgt für die Evakuierung eines neuen Betriebsgebäudes.

 

Auszug aus den Highlights

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr wegen Schäden durch die Baustelle, bei Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Einreißarbeiten sowie Grabungsarbeiten
  • Klärung von Haftpflichtfragen und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversichert: Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück, Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle/Zufahrt, Überwachungspflicht für die Baustelle, Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker
  • Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Absicherung gegen die Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Internethaftpflicht
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenversicherung für ökologische Schäden auf fremden Grundstücken
Betriebs-Haftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime

Betriebs-Haftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime

Risikogerechte Kalkulation für kleine und mittlere Betreiber

Die Zahl der Alten- und Pflegeheime und damit der Pflegeplätze wächst kontinuierlich.
Grund genug, den Absicherungsbedarf dieser Einrichtungen mit einem neuen Produkt zu begleiten.

Die Condor Allgemeine Versicherungs-AG als Risikoträger bietet ab sofort die Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Berechnungsgrundlage nach Umsatzerlösen an. Die Kalkulation ist risikogerecht und nicht durch erhöhte Schadenquoten, resultierend aus Teilungsabkommen mit den Sozialversicherungsträgern, beeinflusst.

Die Vorteile

  • Passgenauer Versicherungsschutz abgestimmt auf die Bedürfnisse von Alten- und Pflegeheimen
  • Tarifierung nach Umsatzerlösen berücksichtigt schwankende Heimauslastung
  • Planungssicherheit durch Meldung der Umsatzerlöse des Vorjahres
  • Keine Bindung an Teilungsabkommen und damit keine Belastung der Schadenquote aufgrund haftungsrechtlich unverschuldeter Personenschäden

Unsere Leistungen

Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht beträgt 5.000.000 Euro oder 7.500.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden (2-fach maximiert je Versicherungsjahr).

  • Therapietiere (außer Reittieren) inkl. Haftpflicht als Tierhüter
  • Ambulanter Pflegedienst in Verbindung mit einem Alten-/Pflegeheim im Rahmen des Vertrages mitversicherbar
  • Schlüsselrisiko Ersatzleistung 30.000 Euro / 2-fach, SB 250 Euro
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen Ersatzleistung 100.000 Euro / 2-fach
  • Eingebrachte Sachen der Betreuten / Heimbewohner Ersatzleistung 2.000 Euro/Tag, 20.000 Euro/Jahr
  • Erweiterter Strafrechtsschutz Ersatzleistung 100.000 Euro / 2-fach ohne SB
  • Ersatzansprüche wegen Diskriminierung (AGG-Deckung)
  • Ersatzleistung 250.000 Euro / 2-fach, SB 1.000 Euro
  • Umweltschadensversicherung inkl. Zusatzbaustein 1

Privatrisiken

  • Privathaftpflicht der Firmenleitung inkl. Haftpflicht als Halter / Hüter von Hunden
  • Eigene Versicherungssumme analog Betriebshaftpflicht

Privathaftpflicht der Betreuten / Heimbewohner (optional)

  • Pauschal im Rahmen der Betriebshaftpflicht ohne namentliche Nennung
  • Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit im Rahmen der Ersatzleistung ("Deliktsunfähigkeitsklausel")
  • Eigene Versicherungssumme analog Betriebshaftpflicht