Fragen und Antworten
zur CondorPrivatschutz Wohngebäudeversicherung
Welche Bedeutung hat der Unterversicherungsverzicht?
Beim sogenannten Versicherungssummenmodell sollte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes entsprechen. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Tritt dann ein Schaden ein, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Wir verzichten unter bestimmten Umständen auf die Anrechnung einer Unterversicherung im Versicherungsfall. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Berater.
Beim Wohnflächenmodell für Wohngebäude bis zu 2 Vollgeschossen verzichten wir auf die Ermittlung einer Versicherungssumme. Wir bieten Ihnen eine unbegrenzte Gesamtentschädigung sowie einen generellen Unterversicherungsverzicht, wenn das Wohngebäude im Versicherungsschein korrekt beschrieben ist und die Wohn- und Gewerbefläche korrekt ermittelt wurde.
Ist Ihr Wohngebäude gegen Überschwemmung versichert?
Generell besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmung. Sie können jedoch Versicherungsschutz gegen weitere Naturgefahren, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mit einer Selbstbeteiligung ab 500 Euro – bei Erdbeben 3.000 Euro Selbstbeteiligung – im Versicherungsfall einschließen.
Ist Ihr Gartenhaus mitversichert?
Privat genutzte Nebengebäude, wie z. B. Ihr Gartenhaus, sind beitragsfrei bis zu einer Entschädigungsgrenze von bis zu 30.000 Euro mitversichert.
Was ist als Vermieter für Sie wichtig?
Im Versicherungsfall entschädigen wir den privaten Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Wir ersetzen den privaten Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, längstens für maximal 24 Monaten. Für eine Wohnung, die sie selbst bewohnen, erhalten Sie für diesen Zeitraum den ortsüblichen Mietwert.
Was müssen Sie in der kalten Jahreszeit beachten?
Sie sollten alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen oder Einrichtungen absperren, entleeren oder entleert halten. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn durch die Nichtbeachtung ein Frostschaden eintritt.
Sind Bruchschäden an Rohren mitversichert?
Versichert sind Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen innerhalb versicherter Gebäude sowie – soweit die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen – auf dem Versicherungsgrundstück.
Außerdem ersetzen wir Frostschäden innerhalb versicherter Gebäude an Armaturen, Waschbecken, Heizkörpern, Boilern etc.
Außerhalb des versicherten Gebäudes besteht beitragsfrei Versicherungsschutz gegen Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren innerhalb und, soweit sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, auch außerhalb der Versicherungsgrundstücke sowie an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, bis zu einer Entschädigungsgrenze.
NEU: In comfort sind Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks sowie Gasrohre auf- und außerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert.
Die Höhe dieser Entschädigungsgrenze hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Momentan bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bis zu 20 Euro je m2 Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 1% der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Diese Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.
Was müssen Sie bei einer Modernisierung oder sonstigen Baumaßnahmen beachten?
Durch bauliche Maßnahmen können sich der Beitragsberechnung zugrundeliegende Merkmale des Wohngebäudes z. B. Wohnfläche, Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung, werterhöhend verändern. Diese Änderungen sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode mitversichert.
Mit Beginn der neuen Versicherungsperiode müssen Versicherungsschutz und Beitrag angepasst werden, damit im Schadenfall die Entschädigung nicht anteilig gekürzt werden muss. Beim sogenannten Versicherungssummenmodell muss die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen am Gebäude mitteilen, damit wir den Versicherungsschutz rechtzeitig aktualisieren können.