Bauherren-Haftpflichtversicherung
Per Gesetz haftet der Bauherr für Schäden an der Einrichtung der Baustelle, auch wenn er als Bauherr mit der Bauausführung einen sachverständigen Personenkreis (Architekten und Bauunternehmer) betraut hat.
Durch die Übertragung der mit dem Bau verbundenen Aufgaben an andere wird der Bauherr von eigenen Sorgfaltspflichten befreit. Er haftet jedoch für Verletzungen der Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht sowie bei Verschulden bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.
Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern. Zwar hat er keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit, wohl aber zu häufigen Stichproben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht und haftet für Schäden.
Reicht die Absicherung durch eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme sind bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung von Condor mitversichert. Für andere Bauvorhaben ist eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.