Bauherren-Haftpflicht

Bauherren-Haftpflicht

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Per Gesetz haftet der Bauherr für Schäden an der Einrichtung der Baustelle, auch wenn er als Bauherr mit der Bauausführung einen sachverständigen Personenkreis (Architekten und Bauunternehmer) betraut hat.

Durch die Übertragung der mit dem Bau verbundenen Aufgaben an andere wird der Bauherr von eigenen Sorgfaltspflichten befreit. Er haftet jedoch für Verletzungen der Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht sowie bei Verschulden bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.

Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern. Zwar hat er keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit, wohl aber zu häufigen Stichproben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht und haftet für Schäden.

Reicht die Absicherung durch eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme sind bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung von Condor mitversichert. Für andere Bauvorhaben ist eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Mitverischerung

Die folgende Tabelle zeigt, für welches Bauvorhaben welche Art von Haftpflichtversicherung notwendig ist.

Die folgende Tabelle zeigt, für welches Bauvorhaben welche Art von Haftpflichtversicherung notwendig ist.

Haftpflichtversicherung classic Haftpflichtversicherung comfort Separate Bauherren-Haftpflichtversicherung
Bausumme bis 100.000 Euro Ja Ja Nicht erforderlich, sofern die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
Bausumme bis 500.000 Euro Nein Ja Nicht erforderlich, sofern die Haftpflichtversicherung comfort abgeschlossen wurde
Bausumme über 500.000 Euro Nein Nein Erforderlich

Privat-Haftpflichtversicherung

Wer zahlt, wenn man als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht oder das eigene Kind mit seinem Skateboard gegen ein Auto fährt und den Lack zerschrammt?

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