Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(gemäß C(2022) 1931 final zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088, Art. 4-10)
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen darüber, ob sie bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Die R+V geht verantwortungsvoll und professionell mit den Risiken aus der Kapitalanlage um, denn bei einem nicht angemessenen Umgang können Investitionsentscheidungen nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.
1. Zusammenfassung
Die R+V berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die einheitliche Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der R+V unter Berücksichtigung der folgenden einbezogenen Tochtergesellschaften:
- R+V Lebensversicherung AG,
- Condor Lebensversicherung AG [siehe Solo-Darstellung auf eigener Website],
- R+V Lebensversicherung a.G.,
- R+V Pensionskasse AG,
- R+V Pensionsversicherung a.G.,
- R+V Pensionsfonds AG sowie die
- CHEMIE Pensionsfonds AG
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 10. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
3. Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Am 23.11.2021 beschloss das Investmentkomitee des Finanzressorts – das höchste Gremium zur Asset Allocation der R+V - ein Klimaziel, welches eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kapitalanlagen bis 2050 auf (netto) Null beinhaltet. Bei dem Ziel handelt es sich um ein Gruppenziel, welches insgesamt für die Versicherungsgesellschaften der R+V Gruppe gilt. Das Klimaziel gilt zudem auf Einzelgesellschaftsebene für die Kapitalanlagen der folgenden Personenversicherungsgesellschaften:
- R+V Lebensversicherung AG
- Condor Lebensversicherung AG.
Die Chemie-Pensionsfonds AG und R+V Pensionsfonds AG sind über die rückgedeckten Sicherungsvermögen ebenfalls dem Ziel unterworfen.
Das Klimaziel orientiert sich hinsichtlich des angestrebten Dekarbonisierungspfades an der maximalen Erderwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau. Als zentraler Parameter wird die CO2-Intensität der Kapitalanlagen festgelegt, unter Berücksichtigung der Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), Teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/HFC), Perfluorierter Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die Treibhausgase werden hinsichtlich ihrer Treibhauswirksamkeit und der emittierten Mengen in CO2-Äquivalente umgerechnet.
Um das R+V-Klimaziel bis 2050 zu erreichen, werden regelmäßig verbindliche Zwischenziele gesetzt (siehe im Übrigen Tabelle „Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, Absatz zu „Treibhausgasemissionen“).
Als eine wichtige Maßnahme zur Integration des Klimaziels in die operativen Investmentprozesse der R+V, ist für das Geschäftsjahr 2022 die Einführung eines CO2-Task-Force-Prozesses geplant. Die CO2-Task-Force (bestehend aus Vertretern des Portfoliomanagements und des Risikocontrollings) soll regelmäßig den aktuellen Umsetzungsstand begleiten und bei Bedarf Handlungsoptionen (z.B. Übergewichtung von Transformationsvorreitern) ausarbeiten. Zudem sollen Daten und Tools zum Monitoring des Portfolios hinsichtlich CO2-Emissionen zur Verfügung gestellt werden, um diese Daten bei Entscheidungsfindungen im Rahmen der Anlageprozesse berücksichtigen zu können.
Auswahl und Priorisierung nachteiliger Nachhaltigkeitsindikatoren
Die Auswahl der klimabezogenen, nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgte im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der R+V. In dieser wird insbesondere - zur Einhaltung des Dekarbonisierungspfades in Orientierung am 1,5°C Ziel - auf die Reduktion der mit den Kapitalanlagen verbundenen Treibhausgasemissionen (THG) Wert gelegt. Somit sind die nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren THG-Emissionen Scope 1 und 2 sowie die CO2-Intensität bedeutsam. Wie oben dargelegt, werden Zwischenziele für diese Indikatoren festgelegt. Die R+V berücksichtigt die übrigen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Investitionsentscheidungen, ohne diese explizit mit Reduktionszielen zu versehen.
Verantwortlich für die Messung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist das für die Kapitalanlage verantwortliche Ressort Finanzen, Rechnungswesen und Steuern. Ein professionelles Team befasst sich hier mit dem Thema Nachhaltigkeit und arbeitet eng mit verschiedenen Fachbereichen und externen Experten zusammen.
Bei der Messung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten arbeitet die R+V mit führenden Analysehäusern zusammen, um die angewandte Systematik und die Datenabdeckung zu gewährleisten. Zur Sicherung der Datenqualität werden diese seitens der R+V nochmals stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.
Bei der Berechnung der Indikatoren für Fonds und illiquide Assetklassen wie Immobilien oder Infrastrukturinvestments schlägt sich die deutlich geringere Datenverfügbarkeit in der Abdeckung und der Datenqualität wieder.
4. Mitwirkungspolitik
Die R+V übt bisher keine Stimmrechte bei Hauptversammlungen aus, um Einfluss auf Nachhaltigkeitsentscheidungen und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu nehmen. Auch bei den durch externe Vermögensverwalter verwalteten Aktien wird auf eine Ausübung der Stimmrechte verzichtet. Bei der Titelauswahl wird dagegen auf Aspekte in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) geachtet. Ein Austausch mit Vertretern der Unternehmen im Portfolio und Interessenträgern erfolgt vorrangig im Rahmen von Investoren- bzw. Kapitalmarktveranstaltungen. Weiterhin ist die R+V über Fonds in Aktien investiert. Informationen zur Mitwirkungspolitik bei den betreffenden Vermögensanlagen können auf den jeweiligen Internetseiten der betreffenden Vermögensverwalter eingesehen werden.
Für weitere Informationen siehe: Anlage- und Mitwirkungspolitik R+V Lebensversicherung a.G.
5. Bezugnahme auf internationale Standards
Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Mit mehr als 13.000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist der UNGC das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR).
Im Rahmen der internen Nachhaltigkeitsprüfung der R+V werden die aus Nachhaltigkeitsaspekten als am kritischsten betrachteten Unternehmen selektiert und, nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls, bei Bedarf individuelle Maßnahmen eingeleitet. Diese können von verstärktem Monitoring oder Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bis hin zum Investitionsstopp oder zur Deinvestition reichen. Mögliche Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC erfahren hierbei ein besonderes Gewicht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen.
Darüber hinaus ist die R+V Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment (PRI) und ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren einen wichtigen Einfluss auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen und damit auch für den Kunden hat. ESG-Faktoren werden daher stets in Investmentanalyse und -entscheidungen integriert. Die sechs Prinzipien bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der internationalen Kapitalanlage.
6. Historischer Vergleich
Keine Angaben möglich, da Erstberichtszeitraum.