Transparenzverordnung

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Transparenz-Verordnung

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Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung

Nach der Offenlegungs-Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer (z.B. Lebensversicherer, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung oder Anbieter von Altersvorsorgeverträgen) und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungs-Verordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Ein Nachhaltigkeitsrisiko stellt ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (engl. Environmental), Soziales (engl. Social) oder Unternehmensführung (engl. Governance) dar, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die Kurzbezeichnung dieser Risiken lautet in Anlehnung an die englischen Begriff ESG-Risiken. Dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken mit ein (siehe BaFin Merkblatt 2019).

Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken sind:

Physische Risiken: Die Folgen von Extremwetterereignissen und Folgen langfristiger Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Hierzu zählen zum Beispiel die Schäden durch Hitze- und Trockenperiode, Überflutungen, Waldbrände, Übersäuerung der Meere und der Anstieg der Durchschnittstemperaturen. Diese direkten Risiken können indirekte Risiken zufolge haben. Indirekte Risiken sind hierbei z.B. der Zusammenbruch von Lieferketten und klimabedingte bewaffnete Konflikte.

Transitionsrisiken: Die Risiken entstehen mit der Umstellung hin zu einer kohlestoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft. Politische Maßnahmen können direkten Einfluss auf die Geschäftsmodelle einzelner Industriezweige haben (z.B. CO2-Steuer, Kohleausstieg). Auch veränderte Kundenerwartungen können nicht angepasste Unternehmen verdrängen.

Reputationsrisiko: Dieses Risiko entsteht bei der Unterlassung hinreichender Aktivitäten auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Auch die Unterhaltung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, welches möglicherweise einem Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist, kann ein Reputationsrisiko darstellen.

Die nach der Offenlegungs-Verordnung zu erteilenden Informationen umfassen auch die Darstellung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens. In dem Zusammenhang definiert Art. 2 Nr. 24 der Offenlegungs-Verordnung Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Condor Lebensversicherungs-AG ist Teil der R+V Gruppe. Den Informationspflichten nach der Offenlegungs-Verordnung kommen die R+V Lebensversicherung AG, die R+V Lebensversicherung a.G., die R+V Pensionskasse AG, die R+V Pensionsversicherung a.G., die R+V Pensionsfonds AG, die Condor Lebensversicherungs-AG sowie die CHEMIE Pensionsfonds AG (im Folgenden „R+V“) mit dieser Veröffentlichung nach. Dabei wird unterschieden zwischen den Informationen, die R+V als Finanzmarktteilnehmer bereitstellen muss und den Informationen, die R+V als Finanzberater zu erteilen hat. Da die Kapitalanlage und das Risikomanagement in der R+V-Gruppe für alle deutschen Gesellschaften zentral nach einheitlichen Rahmenprinzipien erfolgen und die Vermögensanlage und –verwaltung zentral auf die R+V Lebensversicherung AG übertragen wurde, unterscheiden sich die aufgrund der Offenlegungs-Verordnung zu erteilenden Informationen für die einzelnen Gruppengesellschaften nicht. Insoweit in diesem Zusammenhang Informationen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten in Bezug auf „die R+V“ gegeben werden, gelten diese auch als Informationen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten der übrigen R+V Gesellschaften.

Die vorliegenden Informationen zu Nachhaltigkeitsrisikostrategien als Finanzberater beziehen sich ausschließlich auf die Versicherungsberatungstätigkeiten der R+V Gruppe.

Informationen zu R+V als Finanzmarktteilnehmer

I. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen („Nachhaltigkeitsrisikostrategien als Finanzmarktteilnehmer“).

Als einer der größten Versicherer Deutschlands geht die R+V verantwortungsvoll und professionell mit den eignen Risiken um. Das umfangreiche R+V Risikomanagement schließt deshalb auch Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmentanalyse mit ein.

Die R+V managt diese Risiken in ihrer Kapitalanlage mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei verfolgt die R+V einen ganzheitlichen Ansatz i. S. einer ESG-Integration. Das heißt, dass wesentliche Nachhaltigkeitskriterien im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken gemanagt, sondern zugleich etwaige Nachhaltigkeitschancen beleuchtet und im Investmentprozess in Betracht gezogen.

Global Compact Unterzeichner
Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UN). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Die R+V schließt konsequent Unternehmen aus, die gegen die „United Nations Global Compact Principles“ (UNGC) verstoßen.

PRI Unterzeichner
Die R+V ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI). Die Initiative von Asset Managern, Banken und Versicherungen aus rund 80 Ländern will das globale Finanzsystem nachhaltiger gestalten. Sie sieht unter anderem vor, dass die Mitglieder bei der Kapitalanlage nachhaltige Aspekte besonders berücksichtigen und sich auch als Anteilseigner aktiv für diese Grundsätze einsetzen. Die R+V versteht ESG-Faktoren damit nicht nur als mögliche Risikoquelle, sondern vielmehr als Chance, einen aktiven Teil bei der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft einzunehmen und positive Veränderungen herbeizuführen.

PSI Unterzeichner
Die R+V ist außerdem Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen (UN Principles for Sustainable Insurance, PSI) und der UN Environment Finance Initiative (UNEP FI). Damit verpflichtet sich die R+V, die sogenannten ESG-Kriterien (ESG = Environment, Social und Governance) im Versicherungsgeschäft in der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. Teilnehmende Versicherer arbeiten gemeinsam mit ihren Kunden und Geschäftspartnern daran, das Bewusstsein für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu schärfen.

Ausschlüsse
Die R+V investiert nicht in Hersteller von Minen und Anti-Personen-Minen, von atomaren, biologischen und chemischen Waffen („ABC-Waffen“), von uranhaltiger Munition sowie von Streumunition. Ebenso sind Finanzprodukte für Agrarrohstoffe („Lebensmittelspekulation“) bei der R+V ausgeschlossen. Die Ausschlusskriterien gelten für alle Anlageklassen – insbesondere Aktien, Zinspapiere, Darlehen und Immobilien –, auf die die Kapitalanleger der R+V einen direkten Einfluss besitzen. Um entsprechende Unternehmen bzw. Emittenten auszuschließen, nutzt die R+V Daten von weltweit führenden ESG-Daten-Providern.

Klimaziel
Die R+V hat sich in der Kapitalanlage für Portfolios, die ökologisch beworben werden, ein verbindliches Klimaziel gesetzt. Das bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null. Auf dem Weg dorthin orientiert sich das unternehmenseigene Ziel an einer Temperaturerhöhung der Erde von maximal 1,5-Grad. Investments werden somit künftig auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem R+V Klimaziel überprüft.
Um das Klimaziel bis 2050 zu erreichen, werden regelmäßig verbindliche Zwischenziele gesetzt. Das erste Zwischenziel sieht bis zum Jahr 2025 eine Reduktion der CO2-Intensität bei den Assetklassen Aktien und Unternehmensanleihen um 20 Prozent im Vergleich zu 2019 vor. Da noch nicht für alle Investments ausreichend Daten und einheitliche Messmethoden vorliegen, verfolgt die R+V in den nächsten Jahren eine schrittweise Integration weiterer relevanter Assetklassen.

ESG-Integrationsansatz
Die R+V verfolgt einen ganzheitlichen ESG-Integrationsansatz, der Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitschancen in der Kapitalanlage berücksichtigt. Derzeit beschränkt sich der Ansatz auf gelistete Wertpapiere im Direktbestand und in den Advisory-Fonds. In einem nächsten Schritt soll dieser auf weitere Assetklassen und externe Mandate ausgebaut werden.

Der Integrationsansatz besteht aus einer dreidimensionalen sorgfältigen Prüfung und Analyse des Investments. Dabei werden „ESG-Kontroversen“, „ESG-Ratings“ und „klimabedingte Transitionsrisiken“, also Risiken, die mit der Umstellung hin zu einer kohlestoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft entstehen, berücksichtigt.

Die Dimension „ESG-Kontroversen“ prüft, ob historisch oder aktuelle strittige Nachhaltigkeitskonflikte vorliegen. Die Dimension „ESG-Ratings“ vergleicht Einzeltitel anhand einer Vielzahl von ESG-Unternehmenskennzahlen und bildet damit ein unternehmensinternen Nachhaltigkeits-Score. Die dritte Dimension berücksichtigt im Investmentprozess auch „klimabedingte Transitionsrisiken“ als vorausschauende Komponente.

Die beschriebenen Dimensionen dienen als Grundlage für die interne Nachhaltigkeitsprüfung. Die R+V arbeitet bei der Nachhaltigkeitsanalyse mit mehreren unabhängigen ESG-Partnern zusammen, die ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen sammeln und der R+V zur Verfügung stellen. Diese voneinander unabhängigen Datenquellen bilden die Basis für die R+V interne ESG-Compliance-Prüfung, die auf Einzeltitelebene durchgeführt wird. Mittels eines automatisierten Verfahrens erkennen Portfoliomanager bereits vor der Investitionsentscheidung, ob das geplante Investment die ESG-Compliance der R+V eindeutig erfüllt. Emittenten, die bei der automatischen ESG-Compliance-Prüfung als „nicht eindeutig ESG-konform“ identifiziert werden, kommen auf eine Prüfliste. Die ESG-Task-Force, eine interne ESG-Risikomanagement-Einheit der R+V, entscheidet zeitnah, ob der Emittent als ESG-konform einzustufen ist oder nicht. Kommt die Task-Force zu einer kritischen Nachhaltigkeitsbewertung, so wird der Fall dem Investmentkomitee (IK), dem höchsten Allokationsgremium des Finanzressorts, zur Entscheidung vorgelegt.

Managerauswahl und externe Mandate
Für externe Mandate gelten ebenfalls die R+V Nachhaltigkeitsrestriktionen. Die R+V betreibt ein striktes Monitoring der Nachhaltigkeitsrisiken, die sich aus den externen Mandaten ergeben, und achtet bei der Vergabe künftiger externer Mandate auch auf eine fundierte Nachhaltigkeitsexpertise.

II. Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(gemäß C(2022) 1931 final zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088, Art. 4-10)

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen darüber, ob sie bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Die R+V geht verantwortungsvoll und professionell mit den Risiken aus der Kapitalanlage um, denn bei einem nicht angemessenen Umgang können Investitionsentscheidungen nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

1. Zusammenfassung

Die R+V berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die einheitliche Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der R+V unter Berücksichtigung der folgenden einbezogenen Tochtergesellschaften:

  • R+V Lebensversicherung AG,
  • Condor Lebensversicherung AG [siehe Solo-Darstellung auf eigener Website],
  • R+V Lebensversicherung a.G.,
  • R+V Pensionskasse AG,
  • R+V Pensionsversicherung a.G.,
  • R+V Pensionsfonds AG sowie die
  • CHEMIE Pensionsfonds AG

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 10. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

3. Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Am 23.11.2021 beschloss das Investmentkomitee des Finanzressorts – das höchste Gremium zur Asset Allocation der R+V - ein Klimaziel, welches eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kapitalanlagen bis 2050 auf (netto) Null beinhaltet. Bei dem Ziel handelt es sich um ein Gruppenziel, welches insgesamt für die Versicherungsgesellschaften der R+V Gruppe gilt. Das Klimaziel gilt zudem auf Einzelgesellschaftsebene für die Kapitalanlagen der folgenden Personenversicherungsgesellschaften:

  •  R+V Lebensversicherung AG
  •  Condor Lebensversicherung AG.

Die Chemie-Pensionsfonds AG und R+V Pensionsfonds AG sind über die rückgedeckten Sicherungsvermögen ebenfalls dem Ziel unterworfen.

Das Klimaziel orientiert sich hinsichtlich des angestrebten Dekarbonisierungspfades an der maximalen Erderwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau. Als zentraler Parameter wird die CO2-Intensität der Kapitalanlagen festgelegt, unter Berücksichtigung der Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), Teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/HFC), Perfluorierter Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die Treibhausgase werden hinsichtlich ihrer Treibhauswirksamkeit und der emittierten Mengen in CO2-Äquivalente umgerechnet.

Um das R+V-Klimaziel bis 2050 zu erreichen, werden regelmäßig verbindliche Zwischenziele gesetzt (siehe im Übrigen Tabelle „Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, Absatz zu „Treibhausgasemissionen“).

Als eine wichtige Maßnahme zur Integration des Klimaziels in die operativen Investmentprozesse der R+V, ist für das Geschäftsjahr 2022 die Einführung eines CO2-Task-Force-Prozesses geplant. Die CO2-Task-Force (bestehend aus Vertretern des Portfoliomanagements und des Risikocontrollings) soll regelmäßig den aktuellen Umsetzungsstand begleiten und bei Bedarf Handlungsoptionen (z.B. Übergewichtung von Transformationsvorreitern) ausarbeiten. Zudem sollen Daten und Tools zum Monitoring des Portfolios hinsichtlich CO2-Emissionen zur Verfügung gestellt werden, um diese Daten bei Entscheidungsfindungen im Rahmen der Anlageprozesse berücksichtigen zu können.

Auswahl und Priorisierung nachteiliger Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Auswahl der klimabezogenen, nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgte im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der R+V. In dieser wird insbesondere - zur Einhaltung des Dekarbonisierungspfades in Orientierung am 1,5°C Ziel - auf die Reduktion der mit den Kapitalanlagen verbundenen Treibhausgasemissionen (THG) Wert gelegt. Somit sind die nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren THG-Emissionen Scope 1 und 2 sowie die CO2-Intensität bedeutsam. Wie oben dargelegt, werden Zwischenziele für diese Indikatoren festgelegt. Die R+V berücksichtigt die übrigen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Investitionsentscheidungen, ohne diese explizit mit Reduktionszielen zu versehen.

Verantwortlich für die Messung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist das für die Kapitalanlage verantwortliche Ressort Finanzen, Rechnungswesen und Steuern. Ein professionelles Team befasst sich hier mit dem Thema Nachhaltigkeit und arbeitet eng mit verschiedenen Fachbereichen und externen Experten zusammen.
Bei der Messung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten arbeitet die R+V mit führenden Analysehäusern zusammen, um die angewandte Systematik und die Datenabdeckung zu gewährleisten. Zur Sicherung der Datenqualität werden diese seitens der R+V nochmals stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.

Bei der Berechnung der Indikatoren für Fonds und illiquide Assetklassen wie Immobilien oder Infrastrukturinvestments schlägt sich die deutlich geringere Datenverfügbarkeit in der Abdeckung und der Datenqualität wieder.

4. Mitwirkungspolitik

Die R+V übt bisher keine Stimmrechte bei Hauptversammlungen aus, um Einfluss auf Nachhaltigkeitsentscheidungen und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu nehmen. Auch bei den durch externe Vermögensverwalter verwalteten Aktien wird auf eine Ausübung der Stimmrechte verzichtet. Bei der Titelauswahl wird dagegen auf Aspekte in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) geachtet. Ein Austausch mit Vertretern der Unternehmen im Portfolio und Interessenträgern erfolgt vorrangig im Rahmen von Investoren- bzw. Kapitalmarktveranstaltungen. Weiterhin ist die R+V über Fonds in Aktien investiert. Informationen zur Mitwirkungspolitik bei den betreffenden Vermögensanlagen können auf den jeweiligen Internetseiten der betreffenden Vermögensverwalter eingesehen werden.

Für weitere Informationen siehe: Anlage- und Mitwirkungspolitik R+V Lebensversicherung a.G.

5. Bezugnahme auf internationale Standards

Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Mit mehr als 13.000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist der UNGC das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR).

Im Rahmen der internen Nachhaltigkeitsprüfung der R+V werden die aus Nachhaltigkeitsaspekten als am kritischsten betrachteten Unternehmen selektiert und, nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls, bei Bedarf individuelle Maßnahmen eingeleitet. Diese können von verstärktem Monitoring oder Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bis hin zum Investitionsstopp oder zur Deinvestition reichen. Mögliche Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC erfahren hierbei ein besonderes Gewicht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen.

Darüber hinaus ist die R+V Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment (PRI) und ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren einen wichtigen Einfluss auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen und damit auch für den Kunden hat. ESG-Faktoren werden daher stets in Investmentanalyse und -entscheidungen integriert. Die sechs Prinzipien bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der internationalen Kapitalanlage.

6. Historischer Vergleich

Keine Angaben möglich, da Erstberichtszeitraum.

III. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen dazu, inwiefern ihre Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht (Transparenz im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik“).

Das Leitbild einer verantwortlichen, nachhaltigen und langfristig ausgerichteten Unternehmensführung ist fest in den Grundwerten der R+V als Mitglied der Genossenschaftlichen FinanzGruppe verankert. Wirtschaftlich strebt die R+V ein profitables und langfristig ausgerichtetes Unternehmenswachstum an und ist sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern, der Umwelt und der Gesellschaft bewusst. Entsprechend ihrer Markenwerte und genossenschaftlichen Wurzeln nimmt die R+V eine klare Haltung zu drängenden Fragen im Nachhaltigkeitskontext ein. Sie bekennt sich zu den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und ist Unterzeichner der „Principles for Responsible Investment“ (UN-PRI). Mit ihrer Klimastrategie bekennt sich die R+V ausdrücklich zu den Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die Klimaerwärmung zu stoppen und CO2-Emissionen entsprechend zu senken. Ihre Kunden will die R+V auf deren Weg zu mehr Nachhaltigkeit bestärken und Unterstützung anbieten.

Um die Unternehmensziele zu fördern und zu gewährleisten, hat die R+V eine klare Vergütungspolitik etabliert. Die R+V-Vergütungspolitik entspricht dabei den allgemeinen Grundsätzen und konkreten Anforderungen an das Vergütungssystem von Versicherungsunternehmen, die in den europäischen und nationalen Vorgaben der Staaten festgelegt sind, in denen die R+V tätig bzw. zum Versicherungsbetrieb zugelassen ist. Die Vergütungspolitik umfasst alle vergütungsbezogenen Regelungen des Unternehmens und alle Maßnahmen der Vergütungspraktiken.

Die R+V-Gruppe hat die allgemeinen Grundsätze ihrer Vergütungspolitik in Vergütungsleitlinien festgeschrieben. Die R+V Versicherung AG als Gruppenobergesellschaft übernimmt dabei eine führende Rolle durch die Etablierung einer Gruppenleitlinie, die für alle Versicherungsunternehmen der Gruppe neben den Vergütungs-Einzelleitlinien der Einzelunternehmen Anwendung findet. Der R+V Gruppe gehören neben den deutschen R+V-Gesellschaften inklusive der Condor-Versicherungen und KRAVAG-Versicherungsunternehmen auch die italienischen Assimoco-Gesellschaften an.

Die R+V Versicherung AG als Gruppenobergesellschaft stellt sicher, dass die Vergütungssysteme für Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der gesamten Gruppe angemessen, transparent sowie auf eine langfristige Entwicklung ausgerichtet sind. Die Unternehmen innerhalb der R+V gewährleisten durch eine klare und wirksame Governance in Bezug auf die Vergütung jeweils die Einhaltung der genossenschaftlichen Grundwerte der R+V.

Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der nachhaltig orientierten Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens, seinem soliden Risikoprofil, seinen wertebasierten Zielen, seinen Risikomanagementpraktiken sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens. Sie sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, fördert ein solides und wirksames Risikomanagement. Nachhaltigkeitsrisiken bilden einen Teil der berücksichtigten Risiken. Dabei stellen die Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikokategorie gemäß Solvency II dar und werden somit in der Risikokapitalermittlung nicht separat mit Risikokapital hinterlegt. Vielmehr sind Nachhaltigkeitsrisiken Bestandteil bestehender Risikokategorien gemäß Solvency II, wie z.B. des versicherungstechnischen Risikos oder des Marktrisikos. Im Rahmen dieser Risikokategorien fließen sie in die Risikokapitalberechnung ein. (Die nach Solvency I regulierten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung haben nach § 1 Abs. 2 VersVergV (Versicherungs-Vergütungsverordnung) das Optionsrecht ausgeübt, freiwillig die Vorgaben des Artikel 275 Solvency II Verordnung anzuwenden. Sie sind damit in die Vergütungssystematik und Vergütungspolitik der R+V Versicherungsgruppe einbezogen.) Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik erfolgt dadurch, dass die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands der R+V Versicherung AG u.a. von der Erreichung einer Bedeckungsquote für die R+V-Gruppe in vorgegebener Höhe abhängig sind.

Für Mitglieder des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans, die Inhaber von Schlüsselfunktionen sowie Personen, deren Tätigkeiten das Risikoprofil des Unternehmens maßgeblich beeinflussen (sog. „Risk Taker“) wurden spezielle Vergütungsvorgaben in die Vergütungsleitlinien aufgenommen. So müssen die variablen Vergütungsbestandteile zu den festen bzw. garantierten Vergütungsbestandteilen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, so dass vermieden wird, dass der vorgenannte Personenkreis zu sehr auf die variablen Vergütungsbestandteile wirtschaftlich angewiesen ist. Zudem basiert der Gesamtbetrag der variablen Vergütung auf einer Kombination aus der Bewertung der Leistungen des Einzelnen sowie des jeweiligen Geschäftsbereichs und dem Gesamtergebnis des Unternehmens. Die Zahlung eines wesentlichen Teils des variablen Vergütungsbestandteils enthält zudem eine flexible, aufgeschobene Komponente, die der Langfristigkeit der Geschäftstätigkeiten der R+V Rechnung trägt.

Erläuterungen gem. Art. 12 Absatz 1 Offenlegungs-VO zu den vorgenommenen Änderungen

Zum 16.11.2022 wurde die Veröffentlichung zur Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“) aktualisiert. Den ursprünglichen Stand vom 30.06.2022 können Sie hier einsehen:

Informationen zu R+V als Finanzmarktteilnehmer - Stand: 10.03.2021

Informationen zu R+V als Finanzmarktteilnehmer - Stand: 28.12.2021

Informationen zu R+V als Finanzmarktteilnehmer - Stand: 30.06.2022
 

Folgender wesentlicher Punkt wurde mit dem Update angepasst:

Es wurde klargestellt, dass die Kapitalanlage bzw. Vermögensanlage und -Verwaltung sowie das Risikomanagement in der R+V-Gruppe ausschließlich für alle deutschen Gesellschaften zentral über die R+V Lebensversicherung AG erfolgen. Damit ist die italienische Assimoco Gruppe (Assimoco Vita S.p.A.) trotz Gruppenzugehörigkeit nicht in die zentrale Steuerung und Berichterstattung zur Kapitalanlage einbezogen, sondern veröffentlicht vielmehr eigene Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung, einschließlich einer Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Informationen zu R+V als Finanzberater

I. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Beratungsprozess

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Versicherungsberatungstätigkeiten („Nachhaltigkeitsrisikostrategien als Finanzberater“).

Die R+V hat Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Versicherungsberatungstätigkeiten festgelegt.

Als Teil der genossenschaftlichen Finanzgruppe bekennt sich die R+V zu dem Ziel, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Darüber hinaus hat die R+V die Principles of Responsible Investment (PRI) unterzeichnet. In diesem Zusammenhang unterstützt die genossenschaftliche Finanzgruppe die erforderliche Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit innovativen Produkten und Dienstleistungen.

Daher hat die R+V die strategische Entscheidung getroffen, keine Produkte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsberatungstätigkeit anzubieten.

Im Rahmen der Umsetzung der getroffenen strategischen Entscheidung bildet die der jeweiligen Versicherungsberatungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die R+V. Die sogenannte Produktkommission entscheidet unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Produkte in das Produktportfolio der R+V aufgenommen werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass keine Produkte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken durch die R+V angeboten werden. Nur Produkte, welche einen Produktmanagementprozess durchlaufen, dürfen in das Produktangebot aufgenommen werden.

So ist bereits auf Produktebene sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei den von der R+V bei ihren Versicherungsberatungstätigkeiten angebotenen Produkten berücksichtigt werden.

II. Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Beratungsprozess

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen darüber, ob sie bei ihrer Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt („Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren als Finanzberater“).

Die R+V berücksichtigt bei ihrer Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Als Teil der genossenschaftlichen Finanzgruppe bekennt sich die R+V zu dem Ziel, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Darüber hinaus hat die R+V die Principles of Responsible Investment (PRI) unterzeichnet. In diesem Zusammenhang unterstützt die genossenschaftliche Finanzgruppe die erforderliche Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit innovativen Produkten und Dienstleistungen.

Daher hat die R+V die strategische Entscheidung getroffen, keine Produkte mit unangemessen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Versicherungsberatung anzubieten.

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die R+V bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Die sogenannte Produktkommission entscheidet unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Produkte in das Produktportfolio der R+V aufgenommen werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass keine Produkte mit unangemessen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die R+V angeboten werden. Nur Produkte, welche einen Produktmanagementprozess durchlaufen, dürfen in das Produktangebot aufgenommen werden.

So ist bereits auf Produktebene sichergestellt, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei den von der R+V in ihrer Versicherungsberatung angebotenen Produkten berücksichtigt werden.

Die R+V misst einem hohen Qualifikationsniveau der Vermittler besondere Bedeutung bei und ist Mitglied der Brancheninitiative „gut beraten“. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der R+V sorgt dafür, dass die Berater die jeweiligen Produkte verstehen und umfassend beurteilen können. Alle Versicherungsvermittler sind zu einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

III. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungs-Verordnung“) veröffentlicht die R+V Informationen dazu, inwiefern ihre Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht (Transparenz im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik“).

Das Leitbild einer verantwortlichen, nachhaltigen und langfristig ausgerichteten Unternehmensführung ist fest in den Grundwerten der R+V als Mitglied der Genossenschaftlichen FinanzGruppe verankert. Wirtschaftlich strebt die R+V ein profitables und langfristig ausgerichtetes Unternehmenswachstum an und ist sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern, der Umwelt und der Gesellschaft bewusst. Entsprechend ihrer Markenwerte und genossenschaftlichen Wurzeln nimmt die R+V eine klare Haltung zu drängenden Fragen im Nachhaltigkeitskontext ein. Sie bekennt sich zu den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und ist Unterzeichner der „Principles for Responsible Investment“ (UN-PRI). Mit ihrer Klimastrategie bekennt sich die R+V ausdrücklich zu den Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die Klimaerwärmung zu stoppen und CO2-Emissionen entsprechend zu senken. Ihre Kunden will die R+V auf deren Weg zu mehr Nachhaltigkeit bestärken und Unterstützung anbieten.

Um die Unternehmensziele zu fördern und zu gewährleisten, hat die R+V eine klare Vergütungspolitik etabliert. Die R+V-Vergütungspolitik entspricht dabei den allgemeinen Grundsätzen und konkreten Anforderungen an das Vergütungssystem von Versicherungsunternehmen, die in den europäischen und nationalen Vorgaben der Staaten festgelegt sind, in denen R+V tätig bzw. zum Versicherungsbetrieb zugelassen ist. Die Vergütungspolitik umfasst alle vergütungsbezogenen Regelungen des Unternehmens und alle Maßnahmen der Vergütungspraktiken.

Die R+V-Gruppe hat die allgemeinen Grundsätze ihrer Vergütungspolitik in Vergütungsleitlinien festgeschrieben. Die R+V Versicherung AG als Gruppenobergesellschaft übernimmt dabei eine führende Rolle durch die Etablierung einer Gruppenleitlinie, die für alle Versicherungsunternehmen der Gruppe neben den Vergütungs-Einzelleitlinien der Einzelunternehmen Anwendung findet. Der R+V Gruppe gehören neben den deutschen R+V-Gesellschaften inklusive der Condor-Versicherungen und KRAVAG-Versicherungsunternehmen auch die italienischen Assimoco-Gesellschaften an.

Die R+V Versicherung AG als Gruppenobergesellschaft stellt sicher, dass die Vergütungssysteme für Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der gesamten Gruppe angemessen, transparent sowie auf eine langfristige Entwicklung ausgerichtet sind. Die Unternehmen innerhalb der R+V gewährleisten durch eine klare und wirksame Governance in Bezug auf die Vergütung jeweils die Einhaltung der genossenschaftlichen Grundwerte der R+V.

Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der nachhaltig orientierten Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens, seinem soliden Risikoprofil, seinen wertebasierten Zielen, seinen Risikomanagementpraktiken sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens. Sie sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, fördert ein solides und wirksames Risikomanagement. Nachhaltigkeitsrisiken bilden einen Teil der berücksichtigten Risiken. Dabei stellen die Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikokategorie gemäß Solvency II dar und werden somit in der Risikokapitalermittlung nicht separat mit Risikokapital hinterlegt. Vielmehr sind Nachhaltigkeitsrisiken Bestandteil bestehender Risikokategorien gemäß Solvency II, wie z.B. des versicherungstechnischen Risikos oder des Marktrisikos. Im Rahmen dieser Risikokategorien fließen sie in die Risikokapitalberechnung ein. (Die nach Solvency I regulierten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung haben nach § 1 Abs. 2 VersVergV (Versicherungs-Vergütungsverordnung) das Optionsrecht ausgeübt, freiwillig die Vorgaben des Artikel 275 Solvency II Verordnung anzuwenden. Sie sind damit in die Vergütungssystematik und Vergütungspolitik der R+V Versicherungsgruppe einbezogen.) Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik erfolgt dadurch, dass die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands der R+V Versicherung AG u.a. von der Erreichung einer Bedeckungsquote für die R+V-Gruppe in vorgegebener Höhe abhängig sind.

In der Vergütung des Außendienstes spielt Beratungsqualität eine übergeordnete Rolle. Ziel des R+V Beratungsprozesses ist eine bedarfsgerechte und ganzheitliche sowie auf Qualität fokussierte Beratung der Kunden. Die Einhaltung des vorgesehenen Beratungsprozesses ist für die Mitarbeiter maßgeblich. Bei der Beratung werden die Vorkenntnisse des Kunden und dessen Beratungswunsch berücksichtigt. Der Kundenbedarf und dessen Analyse ist in diesem Prozess integraler Bestandteil und systemisch in den R+V-Anwendungen verankert.

Auf Basis der individuellen Kundensituation und des Kundenwunsches, unter besonderer Berücksichtigung der bereits bestehenden Versicherungen, wird ein entsprechendes Lösungskonzept für den Kunden ermittelt und dessen Vor- und Nachteile transparent dargestellt. Bestandteil des Beratungsprozesses ist ebenfalls die Aushändigung und Erläuterung aller relevanten Informationen an den Kunden.

Die Verfolgung dieses standardisierten Beratungsprozesses stellt die langfristige Orientierung der R+V auf die Bedürfnisse des Kunden sicher.

Eine mittelbare Ausrichtung der Vergütung des angestellten Außendienstes an Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt über die vorgenannten Vergütungsvorgaben.

Erläuterungen gem. Art. 12 Absatz 2 Offenlegungs-VO zu den vorgenommenen Änderungen

Zum 25.07.2022 wurde die Veröffentlichung zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Beratungsprozess gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“) aktualisiert. Den ursprünglichen Stand aus dem Veröffentlichungsjahr 2021 können Sie hier einsehen:

Informationen zu R+V als R+V als Finanzberater - Stand: 25.07.2022
 

Folgender wesentlicher Punkt wurde mit dem Update angepasst:

R+V bezieht seit dem 02.08.2022 die Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden im Rahmen der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung in die Beratung ein. Daher wurden die Angaben dahingehend aktualisiert, dass die ursprüngliche Aussage, dass Nachhaltigkeitsrisiken kein gesonderter Gegenstand der Versicherungsberatungstätigkeit zu Versicherungsprodukten der R+V sind, entfernt wurde.