Kfz

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Kfz-Versicherung

Die Condor Versicherungen bieten Autofahrern nicht nur ein sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch ein außergewöhnlich breites Spektrum anspruchsvoller Produkte.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist. Bei Condor beträgt die Höchstversicherungssumme 100 Mio. Euro. Aber auch der Unfallverursacher selbst ist geschützt, denn bei schuldhaftem Handeln ist er laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu unbegrenztem Schadenersatz verpflichtet. Da könnte ein Verkehrsunfall schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

Vollkasko

Allein mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Schutz vor den möglichen finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls jedoch nicht gegeben. Denn der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist hierüber nicht versichert. Um auch in diesem Fall auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es einer Vollkasko, die bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, den Fahrzeugschaden ersetzt. Daneben leistet die Vollkasko noch bei Vandalismus oder wenn sich eine in der Teilkasko versicherte Gefahr verwirklicht. Eine Teilkasko kann auch separat abgeschlossen werden.

Teilkasko

Die Teilkasko ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder dem Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert. Über diesen Standardversicherungsschutz hinaus enthält die Kaskoversicherung von Condor noch einige Pluspunkte, die Ihnen Ihr Versicherungsvermittler gern näher erläutert.

Besonderer Versicherungsschutz für Elektro- oder Hybridfahrzeuge

  • Neupreisentschädigung bis 18 Monate
  • Neupreisentschädigung für Akkus nach Erwerb als Neugerät bis 18 Monate
  • Hochvoltkabel werden bei Kurzschluss- und Tierbiss-Schäden unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze ersetzt
  • Entsorgungskosten des Akkus bis zu 2.000 Euro nach Totalschaden, sofern kein anderer dafür aufkommt
  • Induktionsladeplatte ist bis 1.000 EUR mitversichert
  • Ladekabel einschließlich Adapter
  • Wandladestation (Wallbox) bis 1.000 Euro bei fester Verbindung mit einem Gebäude
  • mobiles Ladegerät (tragbare Ladestation) einschließlich dazugehörige Adapter bis 1.000 EUR
  • Ladekarte ist mitversichert bis 100 EUR
Schutzbrief

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